Werkstatt (WfbM)

In eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung werden zum Zweck der beruflichen Rehabilitation bzw. als Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben Menschen aufgenommen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen nicht, noch nicht oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Es liegt eine Erwerbsminderung vor, die es dem Teilnehmer nicht ermöglicht, mehr als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Die Beschäftigten stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis und sind sozialversichert. Das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises ist nicht zwingend eine Zugangsvoraussetzung.

Wer eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen möchte, stellt in den meisten Fällen einen Antrag auf Kostenübernahme beim Reha-Berater der Bundesagentur für Arbeit. Es kommen aber auch andere Kostenträger für die Finanzierung der Maßnahme in Betracht.
Stehen oder standen Menschen zum Beispiel bereits im Arbeitsleben, ist meistens die Rentenversicherung für die Finanzierung zuständig. Aber auch Berufsgenossenschaften sind mögliche Kostenträger. Eine individuelle Beratung und Hilfe bei der Antragstellung bieten Ihnen die Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes der Werkstatt.

Eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt in der Regel im Berufsbildungsbereich der Werkstatt. Es wird ein dreimonatiges Eingangsverfahren vorgeschalten, um festzustellen, ob die WfbM die geeignete Einrichtung für die Maßnahme ist. Im Berufsbildungsbereich hat der Teilnehmer in 24 Monaten, im Rahmen der Modularen Ausbildung die Möglichkeit ein Midestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erlangen, um anschließend in den Arbeitsbereich der Werkstatt übernommen zu werden.
Die Zuständigkeit des Kostenträgers ändert sich beim Wechsel in den Arbeitsbereich, denn in der Regel übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger, in Sachsen der Kommunale Sozialverband (KSV Sachsen) die Finanzierung der Eingliederungshilfe für die Maßnahme im Arbeitsbereich der WfbM. Für die Beantragung ist das Ausfüllen eines entsprechenden Sozialhilfeantrages notwendig. Auch hier stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes bei Bedarf gerne zur Seite.

Beeinträchtigte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, können in unserem Förder- und Betreuungsbereich "unter dem Dach der Werkstatt" betreut werden. Eine Antragstellung für die Finanzierung einer solchen Maßnahme erfolgt beim überörtlichen Sozialhilfeträger. Auch hier kann der Soziale Dienst bei Bedarf behilflich sein.

Kontaktdaten

Sozial- und Beschäftigungszentrum Delitzsch gGmbH

Richard-Wagner-Straße 18a
04509 Delitzsch

Öffnungszeiten

Mo - Fr:  07.00 - 15.30 Uhr