Außenwohngruppen (AWG)

Die Wohngruppen für psychisch Kranke und geistig Beeinträchtigte befindet sich im Stadtzentrum von Delitzsch. Hier sind die Bewohner in einem Mehrfamilienhaus, in unmittelbarer Nachbarschaft zu nicht beeinträchtigten Menschen gemeindenah untergebracht. Die Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung sowie die Kernwohnstätte sind von hier aus schnell und leicht zu erreichen. Da die Einrichtung sich im Stadtzentrum befindet, sind alle wichtigen Versorgungseinrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Banken usw. auf kürzestem Wege erreichbar. Unweit entfernt lädt der Stadtpark mit Schloss sowie der Tierpark zum entspannen ein. Ansonsten können die Bewohner die vielfältigen Angebote des Sozial- und Beschäftigungszentrums sowie der Stadt zur Freizeitgestaltung selbstbestimmt nutzen. Die Bahnhöfe nach Leipzig/Bitterfeld und Halle/Eilenburg sind zu Fuß in ca. 20 min. erreichbar.

Die Grundvoraussetzung für eine Unterbringung in unseren Außenwohngruppen ist ein entsprechendes Maß an Selbstständigkeit und die Fähigkeit einer Arbeit (z.B. in unserer Werkstatt für Menschen mit Behinderung) nachzugehen.

Unsere Wohngemeinschaft für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bietet in der ersten Etage 7 BewohnerInnen in Einzelzimmern ein Zuhause. Zwei Bäder, eine große Küche und der Wäschebreich werden gemeinschaftlich genutzt.

Die Wohngemeinschaft für Menschen mit psychischen Erkrankungen bietet im zweiten Obergeschoss ebenfalls 7 BewohnerInnen ein Zuhause. Gemeinsam stehen den Bewohnern auch hier zwei Bäder, eine große Küche und ein Wäschebreich zur Verfügung.

Darüber hinaus haben wir noch 4 weitere Plätze für Menschen mit einem psychischen Handicap. Zwei Zimmer befinden sich im angrenzenden Nebengebäude mit einem separaten Bad und einer Küche. Die beiden anderen Bewohner sind mit im Hauptgebäude untergebracht.

Entsprechend der niedrigschwelligen  Betreuungsform der Außenwohngruppen stehen hier den BewohnerInnen unsere Fachkräfte nur zeitllich begrenzt zur Verfügung. Diese begleiten die Bewohner erst ab dem Zeitpunkt, zu dem diese von der Arbeit kommen bis zum Abend. Bei Bedarf können Fachkräfte aus den Kernwohnstätten kontaktiert werden.

Bei der Lebensführung des Einzelnen soll ein hohes Maß an Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Normalität gewährleistet werden, um zu einem späteren Zeitpunkt den Wechsel in eine eigene Wohnung im Rahmen des Ambulant betreuten Wohnens vollziehen zu können. Die Bewohner sollen sich mit ihren Fähigkeiten in der Außenwohngruppe bei der täglichen Erledigung der Aufgaben im Haushalt einbringen. Sie sollen gemeinsam, unter Begleitung des Betreuers den Alltag gestalten und sich persönlich weiterentwickeln.

Zur täglichen Begleitung/Betreuung stehen dem Bewohnern vor der Arbeit am Morgen und nach dem Arbeitsende am Nachmittag sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung.

Weiter Bieten an:

  • Außenwohngruppe I für erwachsene psychisch kranke Menschen -> für 4 Bewohner
  • Außenwohngruppe II für erwachsene psychisch kranke Menschen -> für 7 Bewohner
  • Außenwohngruppe I für erwachsene Menschen mit geistiger Beeinträchtigung -> für 7 Bewohner
  • tägliche individuelle Versorgung, Betreuung und Förderung
  • Hilfe bei unterschiedlichsten Einkäufen
  • Integration und Kommunikation innerhalb und außerhalb der Wohnstätte
  • Sicherung der medizinischen Versorgung
  • Organisation von Therapieangeboten wie Ergotherapie und Musiktherapie
  • Unterstützung bei der Realisierungunterschiedlicher Interessen im Freizeitbereich

1. Besucher haben sich vor dem beabsichtigten Besuch anzumelden (Datum, Uhrzeit, Person, Telefonnummer).

2. Bei Besuchen in der Einrichtung ist ein negatives Ergebnis eines Tests auf den Erreger des Coronavirus SARS-CoV-2 vorzuweisen. Dies gilt auch für Besucher die einen Nachweis über eine komplette COVID-19- Impfung (älter als 14 Tage)oder ein Nachweis über eine Genesung von COVID-19 (Erkrankung darf nicht weniger als 6 Monate zurückliegen) haben.

3. In Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der Wohnstättenleitung kann ein Schnelltest auch durch unsere Einrichtung durchgeführt werden.

4. Bei Besuchen mit mehr als einer Person richtet sich dies nach der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung.

5. Die abgestimmten Besuche (entsprechend Pkt. 1) werden in das im Büro der AWG ausliegende Besucherbuch eingetragen.

6. Folgende Besuchszeiten in der Einrichtung sind derzeit einzuhalten:
- Vormittag: 9.30 - 11.30
- Nachmittag: 13.00 – 18.00
- Ausnahmen sind mit der Wohnformleitung abzusprechen

7. Die Besuchsdauer beträgt max. 60 Min. Falls kein Anschlussbesuch für den jeweiligen Bewohner angemeldet ist, kann die Besuchsdauer bei Bedarf im Rahmen der Besuchszeit maßvoll verlängert werden.

8. Kontakte/Besuche außerhalb der Einrichtung sind hinsichtlich Dauer, Ort und Grund auch abzustimmen.

9. Vor Betreten der Einrichtung, hat der Besucher die aktuelle Belehrung (laut Formblatt) ordnungsgemäß zu unterzeichnen.

10. Vor Betreten der Einrichtung ist ein FFP 2 Mund-Nasenschutz anzulegen, Hände sind mit den in der Einrichtung befindlichen Desinfektionsspendern zu desinfizieren, Körperkontakt ist möglichst zu vermeiden.

11. Besucher haben sich nur in den von dem diensthabenden Mitarbeiter vorgegebenen Bereichen aufzuhalten/zu bewegen.

12. Der Besucher wird von Mitarbeitern der Einrichtung am Haupteingang in Empfang genommen und in den entsprechenden Bereich begleitet. In geschlossenen Räumen ist bei Besuchen länger als 30 Minuten halbstündlich durch eine Stoßlüftung (5 Min.) zu lüften.

13. Beim Verlassen der Einrichtung ist der Diensthabende durch den Bewohner zu informieren und dem Besucher die Möglichkeit einzuräumen, Fragen zu stellen oder Hinweise an die Einrichtung zu geben.

14. Nach dem Besuch sind die durch den Besucher benutzten Flächen (Klinken, Sitzgelegenheiten, Tisch usw.) zu desinfizieren.

Ansprechpartner

Kontaktdaten

Sozialtherapeutische Wohnstätte

Fabrikstraße 1
04509 Delitzsch