Aussenarbeitsplatz
Ein Außenarbeitsplatz ist ein ausgelagerter Arbeitsplatz für einzelne Beschäftigte der Werkstatt. Unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Beeinträchtigung, der Leistungsfähigkeit und der Neigung wird der Arbeitsplatz ausgesucht. Dabei ist ein Einsatz in vielen Unternehmensbranchen vorstellbar.
Die Firmen des ersten Arbeitsmarktes müssen bereit sein, einen Menschen mit Beeinträchtigung aufzunehmen und einige Besonderheiten zu beachten. Der Beschäftigte bleibt weiterhin Mitarbeiter der Werkstatt und behält ferner alle Sicherheiten der Werkstatt.
Eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis ist bei Eignung aller Beteiligten denkbar und erstrebenswert. Eine Rückkehr in die Werkstatt ist jederzeit möglich.