17.Jun.2021 Aufhebung des Betretungsverbotes

Aufgrund der stark gesunkenen Infektionszahlen erlaubt die aktuelle Fassung der Corona-Schutz-Verordnung ein Aufheben des Betretungsverbotes in Werkstätten.

Das heißt, die Werkstätten können wieder in den Regelbetrieb übergehen. Voraussetzung ist die Umsetzung eines Hygiene- und Testkonzeptes. Wir möchten darauf hinweisen, dass laut SächsCoronaSchVO weiterhin in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden und Angeboten die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht. Aktuell passen wir unsere bestehenden Schutz-Konzepte an und möchten mit all unseren Beschäftigten am Montag, den 28.06.21 wieder gemeinsam in den Arbeitsalltag starten.

Am 28.06. werden wir ebenfalls unseren Werkstattladen für unsere Kundschaft öffnen. Da die 7-Tage-Inzidenz seit einigen Tagen in Nordsachen unter 35 liegt, entfällt die Testpflicht für Kunden im Ladengeschäft. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch bei uns über die aktuellen Inzidenzzahlen und somit den aktuell gültigen Regelungen.

Liebe Besucher unserer Homepage, wir freuen uns, Sie alle wieder bei uns begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie weiterhin gesund und passen auf sich auf!